Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heilpraktiker (Psychotherapie) Rainer Schröder

 

§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker (Psychotherapie) Rainer Schröder und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie) annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an diesen wendet.
c) Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund seiner Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist verpflichtet die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist der Heilpraktiker (Psychotherapie) berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin
a) Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird. b) Das Honorar ist jeweils unverzüglich nach der Behandlung in bar zu entrichten. Auf Wunsch kann nach Abschluss einer Behandlungsphase eine Rechnung nach § 7 erstellt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
a) In der Regel werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entsprechende Sonderregelungen sind von dem Patienten mit seiner Krankenversicherung selbst zu klären. Bis zu einer eindeutigen Klärung bleibt § 4 davon unberührt. b) Eine Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen oder Zusatztarifen zur Krankenversicherung ist vom Patienten im Vorfeld zu klären. Bis zu einer eindeutigen Zusage des Versicherers bleibt § 4 davon unberührt.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

§ 7 Rechnungsstellung
a) Nach Abschluss einer Behandlungsphase kann auf Verlangen des Patienten eine Rechnung ausgestellt werden. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift des Heilpraktikers (Psychotherapie), den Namen und die Anschrift des Patienten. Sie enthält den Behandlungszeitraum, die Termine und das gezahlte Honorar. Diese Rechnung enthält keinerlei Aussagen über die Art oder den Umfang einer Erkrankung.
b) Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine detaillierte Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierung erfordert, so ist diese kostenpflichtig.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.

 

§10 Absagen und Terminverschiebungen

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass vereinbarte Termine für Sie persönlich reserviert sind.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrnehmen zu können, teilen Sie mir bitte dies per E-Mail oder telefonisch rechtzeitig mit.

So ist es mir möglich, diesen Termin anderweitig vergeben zu können.

 

Die Absagefrist beträgt 2 Werktage.

 

Nicht innerhalb dieser Frist abgesagte Termine stelle ich mit 50% des Honorars für eine Stunde in Rechnung.

Termine, die kurz vorher bzw. gar nich abgesagt werden, berechne ich in voller Höhe.

 

Familienaufstellung:

 

Mindestens 50% der Kosten müssen bei einer eigenen Aufstellung vorab angezahlt werden.

Sollte nicht spätestens eine Woche vorher der Termin für eine eigene Aufstellung abgesagt werden, behalte ich die 50% Anzahlung ein. Sollte der komplette Betrag überwiesen sein, zahle ich 50 € (die Hälfte der angefallenen Kosten zurück)

Mindestens 50% müssen bei einer eigenen Aufstellung vorab angezahlt werden.

 

 

§11 Kosten an Wochenendterminen

 

An Samstagen kosten alle Einzelstunden 10,- € Wochenendzuschlag.